Geschäftsbedingungen

• Im Entwurf bleiben Änderungen vorbehalten. Der Kunde wird aber über Abweichungen vom Entwurf benachrichtigt, und erst ab dessen Einverständnis durchgeführt. Änderungen ergeben sich z.B. wenn Bereiche auf dem Ausdruck zu sehen sind, nicht aber am Objekt und/oder dadurch Verzerrungen entstehen würden, die nicht zum erzielten Ergebnis führen würden.

•Farben sind nicht verbindlich und unterliegen der technischen und materiellen Entwicklung. D.h. Die Farben zwischen Ausdrucken und den zu verarbeitenden Farben können leichte Abweichungen aufweisen.

•Ein Vertrag versteht sich nicht durch mündliche Vereinbarung (weder persönlich noch telefonisch), sondern formell aufgesetzt und von beiden Parteien unterfertigt. Auch Email- oder Faxverkehr gilt nicht als Vertrag.• Dieser Vertrag ist aber erst ab Erhalt der Akontozahlung von 50% der geschätzten Gesamtsumme vollständig gültig.

• Bei Vertragsbruch oder bei Vertragsrücktritt (mit Ausnahmen, wie z.B. nachweislicher Krankheit oder Todesfall) wird die Anzahlung (siehe Punkt 3.) nicht zurückerstattet.

• Die Ware ist bei Übergabe oder Lieferung bar zu bezahlen. Weitere Zahlungskonditionen gelten erst nach einer gesonderten Vereinbarung.

• Bleibt die Bezahlung aus, geht das oben genannte Objekt in Eigentum der Firma „atelier modern art“, und wird erst bei entsprechender Entlohnung ausgehändigt.

• Sobald das Objekt als in Ordnung übernommen wird, entziehe ich mich jeglicher Haftung.

• Reklamationen des Erscheinungsbildes sind Relationen des Geschmacks und können nicht berücksichtigt werden. Da das Design vorher entworfen wird und Bestandteil des Vertrages ist, erklärt sich der Kunde durch seiner Unterschrift im Vertrag mit dem Erscheinungsbild vor Fertigung einverstanden.

• Bei größeren Objekten (z.B.: Kfz, Firmenbusse, Flugzeuge, Boote, übergroße Schilder, u.s.w.) ist, bei Bedarf für den erforderlichen Zeitraum ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. (mind. 20° Celsius, ausreichend Licht!)

• Erhöhter Material- und Arbeitsaufwand auf Grund verschwiegener Mängel am zu bearbeitenden Objekt werden dem oben genannten Kunden (Kontrahent 2) zusätzlich in Rechnung gestellt.

• Ideen und Entwurf bleiben im Eigentum der Firma „atelier modern art“. Verletzungen des Urheberrechts werden gerichtlich geahndet.

• Der Gerichtsstand ist Linz/Land.